Anzeige der Fluglinien wegen unnötiger Lärmbelästigung und Personengefährdung im dicht besiedelten Gebiet
Abflüge, Landungen und Überflüge, die ohne Notwendigkeit über dicht besiedeltes Gebiet geführt werden, widersprechen den Luftverkehrsregeln. Im Fall der Windstille-Abflugroute Liesing ist das offensichtlich aber auch für Landungen über Liesing gibt es keine Notwendigkeit, liegt doch Liesing nicht einmal in Pistenverlängerung. Daher besteht die Möglichkeit einer Sachverhaltsdarstellung = Anzeige beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt. Dazu gibt es hier ein entsprechendes Formular in 2 unerschiedlichen Formaten (mit sonst identen Inhalt):
Einzige Mindestanforderung ist die Kenntnis der exakten Uhrzeit des störenden Überflugs (minutengenau), optimaler Weise sind auch weitere Beweise wie die FlugID aus www.flightradar24.com oder www.flugspuren.at hinzuzufügen. Ebenfalls hilfreich ist eine Lärmmessung zumindest einer nahe gelegenen Lärmmess-Station  und ggf. auch ein Foto des Flugzeugs. Im Formular sind die zu ändernden Felder gelb hinterlegt, Bezeichnungen für die jeweils einzufügenden Inhalte sind in spitzen Klammern angegeben z.B. steht <Uhrzeit> für des Feld in dem dann die Stunde und Minute einzutragen ist. Zusätzliche Infos sind rot hinterlegt.

Das vollständig ausgefüllte Formular kann per email oder Fax an das magistratische Bezirksamt Liesing geschickt werden, zusätzlich ist aber auch noch ein eingeschriebener Brief empfehlenswert. Davon abgesehen fallen für den Einschreiter, also denjenigen der die Sachverhaltsdarstellung schickt, keine Kosten an.

Fragen dazu bitte per email an Frau Dr. Buschbeck